· ZENMEDITATION IN RIEDERICH ·
ZENZENTRUM e. V.
Wir sind als eine gemeinnützig, religiös fördernde Körperschaft beim Finanzamt Bad Urach Steuernummer 89078/31079 anerkannt und dürfen Zuwendungsbestätigungen ausstellen, die Sie wiederum von der Steuer absetzen können.
Zweck des Vereins ist, allen interessierten Menschen und Schülern des Zen Buddhismus eine Stätte zu bieten, an der sie sich dem Studium und der Ergründung der Lehre des Buddha, sowie der praktischen Übung zur Verwirklichung des Zen Weges in ihrem Alltag widmen können.
Der Verein beschreitet den Rinzai-Zen Weg – ZEN Linie der ZEN Schule im wolkenlosen Raum – und legt diesen in einer europäischen Form verständlich dar. Er ist allen Menschen und Mitgliedern bei der Anwendung und Umsetzung der Lehre im täglichen Leben behilflich.
Mitglied kann jeder auf Antrag werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr beträgt 100 €. Für Fragen bitten wir Sie einfach mit uns Kontakt aufzunehmen.
SATZUNG
ZENZENTRUM e.V.
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
1) Der Verein führt den Namen ZENZENTRUM.
2) Der Sitz des Vereins ist RIEDERICH.
3) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt der Verein den Namen „Zenzentrum e.V.“.
4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die
– Förderung der Religion
– sowie die Förderung mildtätiger Zwecke
Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass
-allen Freunden und Schülern des Zen Buddhismus eine Stätte geboten wird, an der sie sich dem Studium und der Ergründung der Lehre des Buddha, sowie der praktischen Übung zur Verwirklichung des Zen Weges widmen können. Der Verein beschreitet den Rinzai-Zen Weg und legt diesen in einer europäischen Form verständlich dar. Er ist seinen Freunden und Mitgliedern bei der Anwendung der Lehre im täglichen Leben behilflich. Grundlage der Arbeit ist das buddhistische Bekenntnis (siehe im Anhang, letzte Seite). Zu diesem Zweck unterhält der Verein eine Zen Übungshalle und organisiert und unterstützt die Durchführung von regelmäßig stattfindenden Übungstagen und Sesshin unter der Leitung ihres Zen-Meisters und der von ihm autorisierten Zen Lehrern.
-die beim Verein eingehenden Spenden an hilfsbedürftige Personengruppen im In- und Ausland weitergeleitet werden.
Der Verein kann die Spenden auch an Organisationen weiterleiten, die die Spenden ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verwenden.
Der Verein richtet für die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen ein extra Spendenkonto ein und verpflichtet sich zur nachweisbaren Verwendung der Gelder.
Zur Erfüllung des Vereinszweckes ist jedes Mitglied entsprechend seinen Kenntnissen und Fähigkeiten zur Mitarbeit aufgerufen. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3
Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die AIDS-Hilfe Tübingen-Reutlingen e.V., mit Sitz in Tübingen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 4
Mitgliedschaft
1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins und die Zendo‐Ordnung anerkennt.
2) Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über die der Vorstand entscheidet.
3) Die Mitglieder des Vereins verpflichten sich, regelmäßig monatliche Mitgliedsbeiträge zu bezahlen, deren Höhe von der Mitglieder-versammlung bestimmt wird. Die Beitragsleistungen können in sozialen Härtefällen vom Vorstand herabgesetzt werden.
4) Der Verein besteht aus Vollmitgliedern und fördernden Mitgliedern.
5) Die fördernden Mitglieder verpflichten sich lediglich den Mitgliedsbeitrag zu zahlen und die Zendo‐Ordnung anzuerkennen. In der Mitgliederversammlung, zu der sie zu laden sind, haben sie kein Stimmrecht und sind nicht wählbar.
§ 5
Verlust der Mitgliedschaft
1) Ein Mitglied kann seinen Austritt durch eine schriftliche Erklärung im laufenden Monat jeweils zum Ende des übernächsten Monats gegenüber dem Vorstand erwirken. 3
2) Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod; sie ist nicht vererbbar.
3) Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten gegen die Vereinsordnung oder die Zendo‐Ordnung verstößt oder wenn es den Mitgliedsbeitrag trotz zweimaliger Mahnung über 3 Monate schuldig bleibt.
§ 6
Organe des Vereins
1) Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung, der Vorstand, die außerordentliche Mitgliederversammlung.
§ 7
Mitgliederversammlung
1) Die Mitgliederversammlung tritt regelmäßig mindestens einmal imJahr zusammen.
2) Der Vorstand muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand; die Ladungsfrist beträgt 2 Wochen. Auf der schriftlichen Ladung ist die Tagesordnung anzukündigen.
4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
5) Die Leitung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand; es wird ein Protokoll geführt, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer unterzeichnet wird und von den Mitgliedern jederzeit eingesehen werden kann.
6) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Für Satzungsänderungen und für den Ausschluss von Mitgliedern ist eine 3/4 Mehrheit von Stimmen erforderlich. Die Auflösung des Vereins kann nur von 3/4 aller Mitglieder beschlossen werden.
7) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die mindestens 12 Monate vor der Mitgliederversammlung rechtmäßig in den Verein aufgenommen wurden. 4
8) Die Mitgliederversammlung wählt für jeweils 2 Jahre einen Schatzmeister.
§ 8
Vorstand
1) Die Mitgliederversammlung wählt für jeweils 2 Jahre einen Schatzmeister und einen Schriftführer. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind gleichberechtigt; sie vertreten sich gegenseitig. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist befugt, den Verein alleine zu vertreten. Der Vorstand kann zur organisatorischen Arbeit des Vereins besondere Vertreter heranziehen.
2) Ein aus 2 Personen bestehender Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils 2 Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Die Wahl des Vorstandes erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit durch Stimmzettel.
Der Vorstand verteilt unter sich die folgenden Ämter: 1. Vorsitzender und 2. Vorsitzender
Zenzentrum e.V. Entenbachstr. 12, 72585 Riederich
ETHIK
Regeln für den Alltag von ZEN-Schülerinnen und ZEN-Schülern
Deine Hauptaufgabe ist es ZEN zu studieren und zu meistern.
Wann immer du daher mit dem Meister (Roshi) über etwas sprechen möchtest, wende dich an die jeweilige Roshi-Assistentin. Das ist in diesem Jahr Su sho An und Klaus Tadashi-Taiki bitte darum, den Meister zu sehen.
Während der Sesshin zu jeder Tages- und Nachtzeit.
1.
Beim Betreten der Meditationshalle (Zendo) lege die Hände vor die Brust mit den Flächen aufeinander. Beim Verlassen der Zendo lege die rechte über die linke Hand und halte beide vor die Brust. Achte darauf, dass du ruhig gehst und stehst. Beim Gehen vermeide unsicher oder überheblich zu wirken.
2.
Während des Zazen darf niemand die Halle verlassen, außer zum Sanzen, einem Gespräch mit dem Meister. Für alle anderen notwendigen Bedürfnisse müssen die Pausenstunden genutzt werden. Außerhalb des Zendo darf nicht geflüstert oder getrödelt werden.
3.
Während des Kinhin (Meditation im Gehen) sollst du nicht auf deinem Sitz bleiben. Wenn du wegen eines Gebrechens am Kinhin nicht teilnehmen kannst, so bleibe mit Zustimmung der Roshi-Assistentin vor deinem Platz stehen.
4.
Der Keisaku (Schlagstock) ist vom beauftragten Schüler des Meisters zu führen und als Aufweckstab zu gebrauchen, besonders wenn ein Meditierender döst. Wenn der Übende mit dem Keisaku korrigiert wird, soll er höflich die Hände falten und sich verbeugen. Hüte dich davor eigensüchtige Gedanken und Unmut aufkommen zu lassen.
5.
Während der Teezeremonie (Sarei) soll niemand fehlen. Übriggebliebenes darf nicht weggeworfen werden.
6.
Auf dem Sitzplatz (Tan) und davor darf nichts herumliegen. Der Gebrauch von Schreibutensilien ist nicht erlaubt.
7.
Auch wenn in der Meditationshalle (Zendo) keine regulären Übungen stattfinden, darfst du nicht dösen oder mit dem Rücken gegen die Wand lehnen.
8.
Niemand darf aus eigenem Ermessen den Keisaku fordern – auch wenn die Muskeln noch so verspannt sind.
9.
Während des morgendlichen Zazen müssen Meditierende, die noch schläfrig sind, kräftig mit dem Keisaku gemahnt werden.
10.
Während des Essens haben sich alle Teilnehmer leise und achtsam zu verhalten – nicht mit dem Essgeschirr klappern. Die dienst habenden Schüler müssen sich ruhig und angemessen bewegen.
11.
Wenn das Zazen zu Ende ist, gehe gleich nach Hause und begebe dich zum Schlafen. Störe nie andere Übende durch lautes Sutren – Rezitieren, miteinander sprechen oder unnötige Geräuschen. Übe in deinem Alltag regelmäßig Zazen und Kinhin.
12.
Wenn eine Person neu in die Gemeinschaft (Sangha) aufgenommen wird, wird dies verkündet und der Aufgenommene nimmt den ihm zugewiesenen Sitzplatz ein. Zuvor muss er sich vor dem Buddha verbeugen und danach vor dem Roshi und den Assistenten.
13.
Alle Übenden sollen im Alltag ein angemessenes Verhalten an den Tag legen. Nicht auffallen oder mit der Würde prahlen. Streit, Ungunst und Missachtung eines anderen Menschen sind eines Mitglieds unserer Sangha unwürdig.
14.
Ist ein aufgenommenes Mitglied der Sangha krank oder durch berufliche Gegebenheiten länger als 5 Tage nicht da, so muss es sich dem Ritus der Rückkehr in die Zendo unterziehen. Dies geschieht durch dreimaliges Verbeugen vor dem Buddha.
15.
Gäste und angereiste Schüler müssen diese Regeln respektieren.Schüler des Meisters kann nur werden, wer dem Roshi seine unbedingte Bereitschaft und Gehorsam und den Willen zur täglichen Übung wahrhaftig vermitteln konnte.
16.
Diese Hinweise müssen sorgfältig beachtet werden, Jene die dagegen verstoßen, stören das Wohlbefinden der Gemeinschaft und fügen ihr Schaden zu. Auf Beschluss der Versammlung sind sie sofort auszuschließen, damit das Leben im Kloster ungehindert fortgeführt werden kann.
Mitglied kann man auf Antrag werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr 100 €. Den Aufnahmeantrag können Sie hier herunterladen.
Spenden
Für Spenden stellen wir auf Anfrage eine Spendenbescheinigung aus. Diese sind steuerabzugsfähig.
Bankverbindung
VOLKSBANK METZINGEN-BAD URACH
BIC: GENODES1MTZ
IBAN: DE67640912000070008027
Für Mitgliedsbeiträge und Spenden an das ZENZENTRUM e.V.
Fragen + Anworten zur ZEN Meditation
Meditation ist etwas sehr einfaches.
Sie lernen Ihre Gedanken wahrzunehmen, ohne an ihnen festzuhalten. Sie kämpfen nicht gegen Ihren Verstand und so werden Sie ein urteilsfreier Übender.
Nehmen Sie Ihre Gedanken an, ohne sie zu bewerten, festzuhalten oder zu beurteilen, weder positiv noch negativ. Denn sobald Sie sie bewerten, geht Ihre meditative Versenkung verloren. Dann haben Sie ihren Gedanken festgehalten und verpassen darüber das wirkliche Leben. Meditation bedeutet, keine Beziehungen zu seinen Gedanken herzustellen – einfach nur weit sein.
Wenn Sie sich so einlassen, kann etwas geschehen, das für Sie von großer Wichtigkeit sein kann. Sie bemerken, dass sich die Gedankenflut vermindert und Sie darüber sehr wach werden. Je wacher Sie sind, desto weniger Gedanken ziehen vorbei. Je unbewusster Sie sind, desto mehr Gedanken kommen zu Ihnen. Es ist, als ob Sie einen Wasserhahn zugedreht haben – der Wasserfluss hat aufgehört. Dies ist der Augenblick wahrer Meditation.
Gedankenfreiheit, Gedankenleere..
Diese Augenblicke der Leere kommen bei regelmäßigem Üben immer öfter und sie dauern länger an.
Diese Leerheit, sie ist erfrischend und sie macht Ihnen bewusst, wer Sie vom Grunde her sind. Befreit vom Verstand, der Sie zu kontrollieren sucht, sind Sie frei von allen Vorstellungen von sich selbst.
Sie mögen ein Studium absolviert, einen Beruf erlernt, Sie mögen Wissen um Wissen angereichert haben, doch wenn Sie sich selbst nicht kennen, sind Sie sich nicht Ihrer selbst bewusst.
So sage ich: Solange Sie Ihre Unbewusstheit nicht in Bewusstheit verwandeln, sind Sie nicht frei, nicht weit, nicht da. Das ist die Aufgabe eines jeden Meditierenden, mehr und mehr Bewusstheit zu schaffen. Dann folgt die Freiheit ganz von allein.
Wesentlich für Ihre Übung ist die Notwendigkeit, dass Sie die Natur Ihres Verstandes verstehen, statt mit ihm zu kämpfen.
Jeder von uns wird von seinen Gedanken und Gefühlen bestimmt und beherrscht. Deshalb glauben wir auch, dass wir diese Gedanken und Gefühle sind.
ZEN Meditation ist einfaches Sein ohne Einmischung durch den Körper und Geist. Das ist unser natürlicher Zustand, zu dem wir den Zugang verloren haben.
Diesen Zugang können wir wieder öffnen, z.B. wenn wir einen Spaziergang machen oder im Garten arbeiten befinden wir uns nicht auf der spirituellen Suche nach irgendetwas und doch ist dieser Spaziergang, diese Blumenpflege ein nach Innen- und nach Außen gehen. Sie sind immer der Weg ins Nichts. Deshalb ist Meditation auch keine Technik, die man mal eben erlernt, sie ist nur dazu geeignet, uns selbst zu begegnen.
Meditation ist keine Technik.
Das Einzige was wir dazu benötigen ist ACHTSAMKEIT.
UNACHTSAMKEIT ist keine Meditation!
Und das ist eine neue Erfahrung für jeden Anfänger aber auch für jeden Übenden.
ACHTSAMKEIT, wir üben sie im Zuhören, im Reden, im aktiven Wirken des Alltäglichen, aber auch beim Malen und Singen. Meditation ist ein natürlicher Zustand, einer, den Sie mit großer Sicherheit bereits erfahren haben, jedoch ohne ihn zu kennen.